Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Gymnasiallehrerprüfungsordnung I –GymPO I)
Vom 31. Juli 2009
Die Neuausrichtung des Studienganges dient vor allem zwei Zielen:
Erstens soll dem von der Landesrektorenkonferenz und den Hochschulen nachdrücklich vorgetragenen Wunsch nach Modularisierung auch der Lehramtsstudiengänge im Rahmen des Bolognaprozesses Rechnung getragen werden. Die neue Prüfungsordnung macht die Durchlässigkeit zwischen fachlichen und lehramtsbezogenen Studiengängen, die teilweise gemeinsame Nutzung von Modulen, die größere Transparenz der Studienleistungen und Abschlüsse möglich und verbessert dadurch die Mobilität der Studierenden. Zweitens soll die wissenschaftliche Ausbildung der angehenden Lehrkräfte noch stärker auf die Anforderungen der schulischen Praxis ausgerichtet werden.
Mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien wird das Studium für das Lehramt an Gymnasien abgeschlossen.
Die Teilnahme am Lehrerorientierungstest (§ 60 Abs. 2 Nr. 6 LHG) und ein zweiwöchiges Orientierungspraktikum sind Studienvoraussetzung. Das Orientierungspraktikum ist vor Studienbeginn an einem allgemein bildenden Gymnasium oder einer beruflichen Schule zu absolvieren.
Schulen, die der Praktikant selbst besucht hat, sind ausgeschlossen.
Hinweis: Das Orientierungspraktikum muss aus organisatorischen Gründen vor Studienbeginn nachgewiesen werden. Anderweitige Termine für das Orientierungspraktikum sind nicht möglich.