Hochschulen unterzeichneten Resolution gegen sexuelle Belästigung

Gemeinsam mit anderen Hochschulen Baden-Württembergs und der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer unterzeichnete die ABK Stuttgart eine Resolution gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt.

Abb.: Unterzeichnung der Resolution gegen sexuelle Gewalt (Foto: ABK Stuttgart)Abb.: Unterzeichnung der Resolution gegen sexuelle Gewalt (Foto: ABK Stuttgart)

12.08.2020

Um das Thema sexuelle Belästigung noch stärker ins Bewusstsein zu rücken, haben die Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen gemeinsam mit den Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten die nun unterzeichnete Resolution erarbeitet, mit der sie sich gegen diskriminierende und belästigende Verhaltensweisen positionieren.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Deshalb haben wir im Landeshochschulgesetz geregelt, dass alle Hochschulen Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung bestellen und dass klare Verfahrensregelungen definiert werden“.

Als Vertreterin der Kunsthochschulen Baden-Württembergs und Unterzeichnerin der Resolution sagte Barbara Bader: „Die Kunsthochschulen des Landes nehmen ihre Verantwortung für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und den respektvollen Zusammenarbeit ihrer Mitglieder sehr ernst. Intensive Lehr-Lern-Beziehungen zwischen Studierenden und Lehrenden sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal eines Studiums in den Künsten, was eine hohe Sensibilisierung hinsichtlich sexualisierte Diskriminierung und Gewalt erfordert. Die Resolution ist uns deshalb ein ganz besonderes Anliegen.“

Als weitere Maßnahme zum Schutz Betroffener finanziert und bestellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Vertrauensanwältin bzw. einen Vertrauensanwalt für Fragen im Zusammenhang mit sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt für die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums. Insbesondere an kleineren Einrichtungen fehlen mitunter Ressourcen für eine fundierte Rechtsberatung in diesem sensiblen Themenkomplex. Die Ansprechperson bietet eine kompetente, aber auch externe und somit anonymere, Beratung. Dies soll dazu beitragen, dass mehr Betroffene Unterstützung annehmen.

Detailliertere Informationen unter mwk.baden-wuerttemberg.de


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