Stellungnahme der ABK Stuttgart zur Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Angehörige und Zweitstudiengänge in Baden-Württemberg

In dieser Stellungnahme positioniert sich die ABK Stuttgart klar gegen die zu erwartende Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländer sowie Studierende im Zweitstudium in Baden-Württemberg. Die Akademie bedauert die angekündigte Erhebung der Gebühren und die daraus absehbaren Folgen.

Abb.: Studentischen Protestwoche gegen die Einführung von Studiengebühren auf dem Campus der Akademie (Foto: Julia Nguyen)Abb.: Studentischen Protestwoche gegen die Einführung von Studiengebühren auf dem Campus der Akademie (Foto: Julia Nguyen)

20.01.2017

Als Auswirkung der Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Angehörige erwarten die Gremien der ABK Stuttgart nach einer ersten Bewertung des vorliegenden Gesetzentwurfs vor allem einen nachhaltigen Rückgang internationaler Studierender aus dem Nicht-EU-Ausland – ein Effekt, der dem Auftrag und dem Selbstverständnis der Kunsthochschule, die das weitsichtige und solidarische Engagement der eigenen Studierenden in besonderem Maß begrüßt, widerspricht. Nach den empirisch gut belegten Auswirkungen vergleichbarer bildungsökonomischer Maßnahmen in Dänemark und Schweden ist auch in Baden-Württemberg mit einen Schwund der zahlungspflichtigen internationalen Studierenden auf ein Drittel des aktuellen Bestands zu rechnen (ICEF Monitor 2015). Sollte Baden-Württemberg als einziges Bundesland eine Gebühr für Studierende aus Nicht-EU-Ländern einführen, wird sich diese Rückgangsprognose aufgrund des zusätzlichen Konkurrenznachteils für die Akademie vermutlich weiter zuspitzen. 

Die ABK Stuttgart versteht sich als Teil dieser Welt. Die Förderung der internationalen, europäischen Zusammenarbeit im Hochschulbereich, zu der unumstritten auch der Austausch mit Studierenden ausländischer Hochschulen gehört, trägt im Wesentlichen zur Integration ausländischer Studierender, auch in Baden-Württemberg, bei. Auffordernd und einladend zugleich formuliert das Landeshochschulgesetz so einen von vielen Aufträgen auch an die ABK. Die Auseinandersetzung mit anderen, fremden Kulturen aktiv zu forcieren, gilt als notwendiger Bestandteil des inneren Antriebs für Kunst, Forschung und Lehre. Nur so ist die gerade von Hochschulen mit Lehramts­studiengängen erwartete Vermittlung interkultureller Kompetenz gewährleistet. Der interkulturelle Austausch, das Anwerben und Auswählen qualifizierter, ausländischer Studierender, und die Bindung dieser als wertvolle Botschafterinnen und Botschafter an die Akademie, die Stadt und das Land, stellen kunstakademische Qualitätsmerkmale dar, von denen ausnahmslos alle profitieren.

Eine weitere Verengung der Anzahl an Bewerbungen für ein Studium an der ABK Stuttgart auf finanziell besser aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber liefe den Bedürfnissen und Aufgaben der Akademie zuwider. Das künstlerisch anspruchsvolle kompetitive Zulassungsverfahren an der ABK Stuttgart wird auch von den außereuropäischen Studieninteressierten erfolgreich bewältigt, und Abbruchquoten sind nicht zu beklagen. 

Die geplanten Gebühren für ein Zweitstudium widersprechen schon ihrem Grunde nach der Förderung von besonders qualifiziertem wissenschaftlichem und künstlerischem Nachwuchs. Gerade für eine kleinere Hochschule wie die ABK Stuttgart stehen die absehbaren Aufwände für die Eintreibung der Gebühr zusätzlich, und im Vorfeld zum aufwändigen Auswahlverfahren, in keinem Verhältnis zum angekündigten Erlös.


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