Studieren unter Corona-Bedingungen – Regelstudienzeit wird in Baden-Württemberg pauschal verlängert

Um besondere Härten beim Studieren unter Pandemie-Bedingungen weiter abzufedern wird für alle im Sommersemester 2020 immatrikulierten Studierenden in Baden-Württemberg durch Gesetz einmalig die individuelle Regelstudienzeit verlängert.

26.06.2020

„Es ist offenkundig, dass das pandemie-bedingte digitale Semester zu einem anderen Studium geführt hat. Auch wenn die Hochschulen alles dafür tun, dass dieses Semester stattfindet und nicht verloren geht. Dennoch ist unbestritten, dass das Studium im Sommersemester 2020 wegen Corona für alle anders als geplant läuft. Dafür kann niemand etwas, und deswegen soll niemand Nachteile erfahren“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Freitag (26. Juni).

Wichtig ist diese Entscheidung vor allem für die BAföG-Geförderten, die durch etwaige Verzögerungen im Studienablauf womöglich den Anspruch auf BAföG verlieren. Die beiden Regierungsfraktionen von Grünen und CDU hatten einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. 
„Ich möchte, dass individuelle Verzögerungen im Studienablauf aufgrund der Pandemie-Situation nicht zu unbilligen Härten führt. Niemand soll sich wegen der Corona-Pandemie um seine BAföG-Förderung Sorgen machen müssen“, betonte Theresia Bauer.

Die Pandemie hat für die Studierenden einschneidende Auswirkungen - nicht nur wegen der weitgehenden Umstellung des Studienangebotes auf digitale Formate. Dazu kommen häufig fehlende Lerngruppen, ein eingeschränktes Bibliotheksangebot, beeinträchtigte Labor-, Exkursions- und Praxiseinheiten. Zudem sehen sich viele Studierende finanziellen Unwägbarkeiten gegenüber oder die Betreuung ihrer Kinder zuhause nimmt Zeit in Anspruch. Eine längere Studienzeit wird sich deshalb nicht in jedem Fall vermeiden lassen. Dies würde die Studierenden, die auf BAföG angewiesen sind, besonders hart treffen, wenn sie dadurch die BAföG-relevante Studien- bzw. Förderungshöchstdauer überschreiten.

Im baden-württembergischen Hochschulrecht wurde nun eine Änderung beschlossen, die für das Sommersemester 2020 einmalig eine Regelstudienzeitanpassung aufgrund Corona bedingter Verzögerungen um ein Semester vorsieht. Aufgrund der Verknüpfung der Förderhöchstdauer mit der Regelstudienzeit nach dem Hochschulrecht des Landes wird damit wird zugleich die Förderhöchstdauer für BAföG um ein Semester erhöht.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden Württemberg


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