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Ombudsperson für Lehre

Die Ombudsperson für Lehre wird auf Vorschlag der Studierendenschaft vom Senat gewählt. Sie kann Studierende und Lehrende in allen Angelegenheiten der Lehre bei der Lösung von Konflikten unterstützen. Sie kann dazu alle Gremien und Organe der ABK einbeziehen und berichtet unmittelbar dem Rektorat.

Die Ombudsperson für Lehre ist auf höchste Vertraulichkeit und Fairness verpflichtet.

Ombudsperson für gute Wissenschaftliche und künstlerische Praxis

Der Senat bestellt ein Mitglied der Gruppe der Hochschullehrer*innen als Ombudspersonen für gute wissenschaftliche und künstlerische Praxis. Diese kann Studierende und Lehrende in allen Angelegenheiten der wissenschaftlichen und künstlerischen Praxis bei der Lösung von Konflikten unterstützen. Sie kann dazu alle Gremien und Organe der Kunsthochschule einbeziehen und berichtet unmittelbar dem Rektorat.

Die Ombudsperson für gute wissenschaftliche und künstlerische Praxis ist auf höchste Vertraulichkeit und Fairness verpflichtet.