Zum Inhalt springen

Im Juli und August 2021 hatte Anette C. Halm, Alumna der ABK Stuttgart und Meisterschülerin des Weißenhof-Programms Jahrgang 2020, in Kooperation mit der Städtischen Galerie, Kolleginnen und Kollegen eingeladen, besondere und prägende Orte Ostfilderns zu bespielen. Rund um das „Scharnhauser Schlössle“ und im Scharnhauser Park ermöglichten neun Performances internationaler Künstlerinnen und Künstler erfrischend andere Blicke auf vertraute Orte. Die Konzepte bezogen sich konkret auf ausgewählte, mit Ostfildern verknüpfte Orte, Begebenheiten und Historien.
Während eines Spaziergangs durch den öffentlichen Raum konnten unter anderem eine Körper-Raum-Vermessung, die Suche nach einem verlorenen Ort und ein Amor in Aktion erlebt werden. Jede künstlerische Aufführung war ein einmaliger Moment, jedoch wurden alle performativen Handlungen in einer digitalen App erfasst und sind seither bei Spaziergängen durch den öffentlichen Raum jederzeit abrufbar. Möglich wird dies mit der „Kunst am Wegesrand“-App. Kleine Plaketten verweisen auf das Projekt, können mit der App gescannt werden und machen so alle Performances per Smartphone in Form von Videosequenzen wiederholt erlebbar.

Die künstlerischen Aktionen fließen in die großformatige Malerei von Anette C. Halm ein. Der Werkzyklus „Thinking About Video Art, Kunst am Wegesrand – Ostfildern“ entsteht über Monate hinweg und reflektiert die Performances und deren Dokumentation, wie auch den späteren Schnitt der Videos. Die Ausstellung in der Städtischen Galerie präsentiert das Gesamtkonzept und ermöglicht einen herausfordernden Blick auf den Lebensraum, auf vertraute Orte Ostfilderns, aber auch auf das jeweilige innere Erleben der Besucherinnen und Besucher. (Holle Nann)

Laufzeit: 03.04.–21.06.2022
Öffnungszeiten: Di, Do 1519 Uhr, Sa 1012 Uhr, So 1518 Uhr
Öffentliche Führung für kunstinteressierte Erwachsene und Jugendliche am Sonntag, den 24.4.2022, um 16 Uhr.

Weitere Informationen unter: www.kunstportal-bw.de/anette-c-halm

Es gelten die Regeln der aktuell gültigen Corona-Verordnung.