Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2026 bis 2030 unterzeichnet
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Am 2. April 2025 haben die Rektor*innen und Präsident*innen der Hochschulen in Baden-Württemberg zusammen mit Wissenschaftsministerin Petra Olschowski, Finanzminister Dr. Danyal Bayaz und Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Neuen Schloss in Stuttgart die Hochschulfinanzierungsvereinbarung III (HoFV III) unterzeichnet. Für die ABK Stuttgart waren die Kanzlerin Dr. Gaby Herrmann und Prof. Matthias Rudolph, Prorektor für Internationalisierung, anwesend.
Weiter aufwachsende Mittel, Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die nächsten fünf Jahre: Mit der neuen Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2026 bis 2030 (HoFV III) stärkt die Landesregierung weiter ihre Hochschulen und Medizinischen Fakultäten im Land. Ihre Grundfinanzierung steigt bis zum Jahr 2030 um rund 700 Millionen Euro. Zusätzlich wird ein neues Zukunftsprogramm aufgesetzt.
„Mit der neuen HoFV III stellen wir die Weichen für die Zukunft der Hochschulen in Baden-Württemberg. Das ist eine sehr gute Nachricht für unsere Wissenschaftler*innen, für die Beschäftigten und Studierenden an unseren Hochschulen. Wir stärken die Hochschulen mit dieser Vereinbarung im landesweiten, nationalen und internationalen Wettbewerb um Lehre, Forschung und Transfer“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski bei der Pressekonferenz zur Unterzeichnung in Stuttgart.
„Baden-Württemberg hat eine einzigartige Hochschullandschaft. Jede einzelne dieser Einrichtungen ist Ausbildungsstätte, Forschungs- und Innovationslabor und Begegnungsraum“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach der Unterzeichnung. „Wir sparen keinen Cent an unseren Hochschulen. Im Gegenteil, insgesamt sprechen wir von einem Betrag von rund 23 Milliarden Euro, den das Land ab nächstem Jahr bis 2030 für die Grundfinanzierung der Hochschulen ausgibt. Denn der Geist aus Neugier, Mut und Nachvorne-Gehen kann uns gerade in diesen Zeiten nicht wertvoll genug sein.“
Deutlicher Aufwuchs der Finanzmittel
Die Landesregierung unterstreiche mit der HoFV III ihr klares Bekenntnis zur ausgezeichneten baden-württembergischen Hochschullandschaft, der Forschung und Innovation sowie der Wissenschaftsfreiheit, fügte Ministerin Olschowski hinzu. „Uns ist es gelungen, für die Hochschulen einen deutlichen Aufwuchs der Finanzmittel zu erreichen und die steigenden Personalkosten auszufinanzieren. Das ist angesichts schwieriger Haushaltsbedingungen keine Selbstverständlichkeit. Aber gerade in Krisenzeiten müssen wir in unsere starken Hochschulen mit ihrer Erfindungskraft investieren, damit dort an Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit gearbeitet werden kann.“ Die Hochschulen beherbergen das Wissen und die klugen Köpfe, „dort werden zahlreiche Startups gegründet, neue Unternehmen entstehen, die innovative Produkte und Technologien entwickeln und verkaufen. Das sichert unseren Wohlstand und unsere Technologieführerschaft im Land.“
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz ergänzte: „Diese Vereinbarung ist eine echte Zukunftsinvestition. Denn wir investieren in unsere wichtigste Ressource, die Bildung. Für den wirtschaftlichen Erfolg Baden-Württembergs sind unsere Hochschulen ganz maßgeblich. Für Innovationen, für erfolgreiche Ausgründungen für die Vermittlung von Wissen. Die Forschungsinfrastruktur ist auch Teil der staatlichen Infrastruktur und deshalb ist es wichtig, dass wir die Mittel für die nächsten Jahre dafür sichern.“
„Zukunftsprogramm Hochschule 2030“
Die Grundfinanzierung wird im Jahr 2030 rund 700 Millionen Euro höher sein als im Jahr 2025. Damit die Hochschulen ihr Studienangebot noch besser an die Bedarfe von Wirtschaft und Gesellschaft und die Nachfrage durch Studieninteressierte anpassen können, kommt neu das rund 180 Millionen Euro schwere „Zukunftsprogramm Hochschule 2030“ hinzu. Dieses besteht unter anderem aus dem Transformationsbudget und den Transformationsstellen. Mit dem Transformationsbudget sollen die Studienangebote aller Hochschularten verbessert und attraktiver gestaltet werden. „Mit dem ‚Zukunftsprogramm Hochschule 2030‘ sorgen wir dafür, dass die Hochschulen schnell, flexibel und agil auf neue Entwicklungen reagieren und die fortlaufende Transformation der Hochschule weiter angehen können“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski. Beispielsweise bei der Digitalisierung der Lehre. „Die Hochschulen können über die zusätzlichen Mittel frei verfügen, weil sie am besten wissen, wo sie das Geld einsetzen.“
100 zusätzliche Professuren
Besonders attraktiv und bundesweit einmalig sind die sogenannten Transformationsstellen, mit denen rund 100 neue Professuren samt Ausstattung finanziert werden können. „Damit ermöglichen wir den Hochschulen, die Herausforderungen der Transformation, die sich auch im Wissenschaftsbereich stellen, gezielt, wirksam und schnell anzugehen. Beispielsweise dadurch, dass sie Professuren vorziehen können, um neue Schwerpunkte in Lehre und Forschung schneller voranzutreiben und ihre Studiengangportfolien weiterzuentwickeln.“
In der HoFV III sind unter anderem folgende Punkte fest vereinbart:
- Baden-Württemberg erhöht die Grundfinanzierung der Hochschulen von 2027 an jährlich um 3,5 Prozent.
- Insgesamt wird die Grundfinanzierung 2030 um rund 700 Millionen Euro höher sein als sie es 2025 ist. Knapp 200 Millionen Euro davon sind „frische“ Mittel für die Hochschulen, über die sie frei verfügen können.
- Das Land übernimmt die vereinbarten Personalkosten zu 100 Prozent – auch künftige Tarifabschlüsse.
- Zukunftsprogramm Hochschule 2030 zur Weiterentwicklung des Studienangebots
- Erhalt der Gesamtstudierendenzahlen angesichts des weiterhin hohen Bedarfs an akademisch qualifizierten Fachkräften.
- Förderung fairer Beschäftigungsverhältnisse sowie Förderung von Chancengleichheit, Diversität und Gleichstellung.
- Unterstützung der Klimaschutzziele der Landesregierung.
Prof. Dr. Eva-Maria Seng, Rektorin der ABK Stuttgart und Vorsitzende der Kunsthochschulen: „Nach langen und intensiven Verhandlungen können sich die Kunsthochschulen über ein sicheres Planungsinstrument freuen, auf dessen Grundlage sie in den kommenden fünf Jahren ihren Ausbildungs- und Forschungsauftrag erfüllen und sich auch weiterentwickeln können. Der Vertrag gibt uns nicht nur finanzielle Stabilität, sondern ist auch eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Kunsthochschulen. Gerade in Zeiten großer wirtschaftlicher Herausforderungen sind gut finanzierte Hochschulen entscheidend. Es können nun mit Nachdruck und Zuversicht wichtige Projekte und Entwicklungen an den Kunsthochschulen im Land vorangetrieben werden. Der Vertrag sichert die finanzielle Grundlage und ermögliche innovative Vorhaben in Lehre, Forschung und künstlerischer Praxis.“