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Angebote

Begabtenstipendium internationale Studierende

Das Begabtenstipendium für internationale Studierende wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg MWK an zugelassene Studierende vergeben, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäische Wirtschaftsraum besitzen.

Ziel des Programms

In besonderem Maße sollen Studierende berücksichtigt werden, die die Staatsangehörigkeit eines Unterzeichnerstaates des Partnerschaftsabkommens der Europäischen Union 2000/483/EG vom 23. Juni 2000 mit Staaten aus dem afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum oder eines Staates, der nach der Feststellung der Vereinten Nationen zu den am geringsten entwickelten Ländern gehört.

Umfang der Förderung

  • Die Förderung besteht im Erlass der Verpflichtung zur Zahlung einer Gebühr in Höhe von 1.500 Euro je Semester.
  • Die Förderung wird für die Dauer eines Studienabschnitts ausgesprochen.
  • Es werden bis zu zwei Stipendien vergeben.

Voraussetzungen

Auf ein Stipendium können sich begabte zugelassene Studierende bewerben, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäische Wirtschaftsraum besitzen (internationale Studierende nach dem Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG)) und nach §§ 3 bis 7 LHGebG gebührenpflichtig sind.

Die wesentlichen Voraussetzungen für die Förderung ergeben sich aus der Satzung über die Vergabe von Stipendien der ABK Stuttgart und dem Landeshochschulgebührengesetz.

Für die Förderung werden insbesondere vorausgesetzt:

  • keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (internationale Studierende nach dem LHGebG)
  • die Zulassung zu einem Studiengang an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
  • besondere künstlerische Eignung und Leistung

Bei der Bewertung von Begabung und Leistung können außerdem Studien- und Prüfungsleistungen, künstlerische bzw. wissenschaftliche Leistungen, Erfahrungen und Kenntnisse, die der/die Bewerber*in an oder außerhalb einer Hochschule erbracht oder erworben hat, berücksichtigt werden.

Der bisherige persönliche Werdegang sowie gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere soziale, familiäre, persönliche oder ökonomische Umstände sollen Berücksichtigung finden.

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