Prüfungsamt
Inhalt
Prüfungsamt
Mo, Di und Do 9–12 Uhr
Do 13:30–16 Uhr
Campus Weißenhof
Neubau 2, Raum 0.04
Das Prüfungsamt unterstützt die Prüfungsausschüsse und ist zuständig für alle Fragen rund um die Prüfungsverwaltung in den Studiengängen Bildende Kunst, KTPP, Künstlerisches Lehramt (B.F.A. und M.Ed.) und IMG. Bitte besuchen Sie uns während der festen Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen Termin zur individuellen Beratung.
Zuständigkeiten des Prüfungsamts in der Fachgruppe Kunst
- Information über den Prozess der Prüfungsanmeldungen
- Erfassung von Prüfungsleistungen
- Erstellen und Übermitteln von Transcripts of Records
- Wiederholungsbescheide für „nicht bestandene“ Prüfungen
- Prüfung von Härtefällen
- Bereiststellung der Zugangscodes für das Schulpraxissemester (M.Ed. Künstlerisches Lehramt)
Zuständigkeiten des Prüfungsamts für alle Studiengänge
- Erstellung von Zeugnissen und Urkunden
- Erstellung von Zweitschriften bei Verlust des Abschlusszeugnisses
- Gleichwertigkeitsbescheinigungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Anerkennung ausländischer Schul- und Hochschulabschlüsse
- Bescheinigungen für Stipendiengeber*innen, Bafög-Amt u.ä.
FAQ Prüfungsamt
Wo kann ich Informationen zu Prüfungen einholen?
Studiengänge Bildende Kunst, KTPP, Künstlerisches Lehramt, IMG:
Architektur:
Bühnen- und Kostümbild:
Design (Textildesign, Kommunikationsdesign und Industrial Design):
Restaurierung (Gemälde- und Objektrestaurierung, Medienrestaurierung, Wandmalereirestaurierung):
Papierrestaurierung:
Wo finde ich die passende Studien- und Prüfungsordnung (SPO)?
Hinweis: In der Regel studieren Sie nach der Studien- und Prüfungsordnung, die zum Zeitpunkt des Eintrittes in den Studiengang aktuell gültig ist. Sollte eine neue SPO eine bestehende ablösen, werden Übergangsregelungen in der neuen SPO festgehalten.
Wo finde ich meine Noten (Transcript of Records)?
Sie können sich jederzeit eine aktuelle Notenübersicht erstellen lassen. Bitte beachten Sie, dass nur bereits erfasste Noten ausgewiesen werden.
Studierende der Studiengänge der Fachgruppe Kunst wenden sich zur Erstellung an das Fachgruppensekretariat Kunst. Studierende aller anderen Studiengänge wenden sich an das für ihren Studiengang zuständige Fachgruppensekretariat.
Fragen zur Modulprüfung
Studiengänge Bildende Kunst, KTPP, Künstlerisches Lehramt und IMG (B.F.A. und M.Ed.):
Wie kann ich mich anmelden?
Veranstaltungsanmeldung = Prüfungsanmeldung
Seit dem Wintersemester 2025/2026 ist in den Kunststudiengängen die Anmeldung zu einer ABK-Veranstaltung automatisch die Anmeldung zur Prüfung. Die Veranstaltungen, das dazugehörige Modul und die / den Dozierende*n finden Sie stets im Vorlesungsverzeichnis.
Hinweis: Die Prüfungsanmeldung für Modulprüfungen läuft somit nicht mehr über das Prüfungsamt bzw. über das Fachgruppensekretariat Kunst.
Dennoch informiert das Prüfungsamt bzw. das Fachgruppensekretariat Kunst regelmäßig und detailliert über den neuen Ablauf der Modulprüfungen über die ABK-E-Mail-Adresse.
Daten zur Anmeldung bei der / dem Prüfenden:
Wichtig ist, dass Sie bei Ihrer E-Mail-Anmeldung folgendes angeben.
- Ihren vollständigen Namen
- Abschluss und Studiengang
- das zu prüfende Modul (z.B. Raum, Bild und Medien, Fachdidaktik 2.1, Vordiplom)
- und bei ECTS-variierenden Modulen wie die Kunstwissenschaften die ECTS-Anzahl, also ob 3 ECTS oder 6 ECTS.
Auch das Vordiplom für die Bildende Kunst müssen Sie direkt bei den beiden Prüfer*innen anmelden. Dazu lesen Sie bitte sorgfältig die Informationen weiter unten in der Kategorie „Anmeldung des Vordiploms in der Kunst“
Kann ich von einer Modulprüfung zurücktreten?
Sollten Sie keine Prüfung in der Veranstaltung ablegen wollen, müssen Sie dies der / dem Prüfenden spätestens sieben Tage vor Prüftermin mitteilen. Dies regelt die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung Kunst.
Was mache ich, wenn ich am Prüfungstag krank bin?
Sollten Sie am Prüfungstag erkrankt sein, suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf, der für den Prüfungstag und für die Erkrankung ein Attest ausstellt. Attest bzw. ärztliche Bescheinigung müssen unverzüglich eingereicht werden:
| Studiengang | Attest einreichen beim … |
|---|---|
| Bildende Kunst, KTPP, Künstlerisches Lehramt, IMG | Fachgruppensekretariat Kunst |
| Architektur, Bühnen- und Kostümbild, Design, Restaurierung | Fachgruppensekretariat |
Setzen Sie außerdem die Prüfenden umgehend von Ihrer Erkrankung in Kenntnis, sodass ein neuer Prüftermin festgelegt werden kann.
Was passiert, wenn ich unentschuldigt nicht zur Prüfung erscheine?
Eine Prüfungsleistung wird mit „nicht bestanden“ bewertet, wenn die zu prüfende Person zu einem Prüfungstermin ohne triftigen Grund nicht erscheint oder wenn sie nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund von der Prüfung zurücktritt.
Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
Kann ich während einer Beurlaubung an einer Prüfung teilnehmen?
Während einer Beurlaubung können grundsätzlich keine Prüfungsleistungen erbracht werden. In Ausnahmefällen kann die Erbringung von Prüfungsleistungen während der Beurlaubung auf Antrag vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt werden (z. B. für die Anrechnung eines Pflichtpraktikums während eines Beurlaubungszeitraums).
Belegung von Modulen an anderen Universitäten
Sollten Sie Module z.B. an der HMDK oder an der Uni Stuttgart belegen und diese als ABK-Module angerechnet bekommen wollen, müssen diese über das Anrechnungsformular pdf und über den Prüfungsausschuss genehmigt und schlussendlich über kunst.pruefungsverwaltung@abk-stuttgart.de eingereicht werden.
Wo finde ich die Prüfungsergebnisse?
Bestandene und nicht bestandene Modulnoten für die Studiengänge Bildende Kunst, KTPP, Künstlerisches Lehramt (B.F.A. und M.Ed.) und IMG werden vom Fachgruppensekretariat in Ihr Transcript of Records eingetragen.
Die bestandenen und nicht bestandenen Modulnoten in den Studiengängen Architektur, Bühnen- und Kostümbild und in den Fachgruppen Design und Restaurierung werden vom jeweiligen Fachgruppensekretariat protokolliert.
Anmeldung des Vordiploms in der Kunst
- Das Vordiplom muss zwischen dem 4. und 6. Fachsemester erbracht werden.
- Es bedarf immer zwei Prüfende*r (Erstpüfer*in und Zweitprüfer*in) für das Vordiplom. Sie melden sich schriftlich und spätestens Mitte eines jeden Semesters direkt bei den Prüfenden an.
Zulassungsbescheid zum Vordiplom erforderlich
- Das Vordiplom kann nur dann absolviert werden, wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung im Pflichtbereich 96 ECTS und Wahlpflichtbereich 18 ECTS erreicht worden sind.
- Zur Bestätigung dieser Voraussetzungen braucht es ab dem Wintersemester 2025/26 einen Zulassungsbescheid, den Sie beim Prüfungsamt schriftlich einfordern müssen.
- Diesen Zulassungsbescheid reichen Sie bei der Anmeldung bei den beiden Prüfer*innen (gemäß Punkt 2 oben) ein.
Fragen zur Abschlussprüfung
Studiengänge Bildende Kunst, KTPP, Künstlerisches Lehramt (B.F.A. und M.Ed.), IMG:
Wie kann ich mich anmelden?
Das Prüfungsanmeldeformular muss vollständig ausgefüllt werden und fristgerecht beim Fachgruppensekretariat Kunst eingehen.
Die Anmeldung sollte bevorzugt per E-Mail verschickt werden:
kunst.pruefungsverwaltung@abk-stuttgart.de
Alternativ kann der Anmeldebogen persönlich beim Fachgruppensekretariat Kunst oder an der Pforte Fach namens Rudloff / Schäfer-Kunz abgegeben.
Bis wann muss ich mich anmelden?
Termin zur Anmeldung für die Abschlussprüfung in den Studiengängen Bildende Kunst Diplom, KTPP M.F.A., Künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst B.F.A. und M.Ed. sowie für den Teilstudiengang IMG:
| Sommersemester | 15. Januar |
|---|---|
| Wintersemester | 15. Juli |
Wichtiger Hinweis: Es werden keine Anmeldungen unter Vorbehalt genehmigt. Die Prüfungsordnung gibt eine Mindest-Punktzahl von ECTS-Punkten für die Anmeldung der Abschlussarbeit vor (siehe §24 Abs. 2 SPO Kunst). Es gibt absolut keine Ausnahme!
Wer kann Erst- und Zweitprüfer*in meiner Abschlussarbeit sein?
Die Kriterien, wer als Erst- bzw. Zweitprüfer*in für Ihre Abschlussarbeit bestellt werden darf, regelt die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung SPO.
Kann ich von der Abschlussprüfung zurücktreten?
Der Rücktritt von einer angemeldeten Abschlussprüfung ist in allen Studiengängen gemäß der jeweiligen SPO bis zu 7 Tage vor dem festgesetzten Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich.
Die Abschlussarbeit muss daraufhin erneut fristgerecht angemeldet werden. Es gilt neue Prüfer*innen zu finden sowie ein neues Abschlussthema einzureichen.
Was mache ich, wenn ich am Tag der Abschlussprüfung krank bin?
Sollten Sie am Tag der Abschlussprüfung erkrankt sein, suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf, der für den Prüfungstag und für die Erkrankung ein Attest ausstellt. Attest bzw. ärztliche Bescheinigung müssen unverzüglich eingereicht werden:
| Studiengang | Attest einreichen beim… |
|---|---|
| Bildende Kunst, KTPP, Künstlerisches Lehramt, IMG | Prüfungsamt |
| Architektur, Bühnen- und Kostümbild, Design, Restaurierung | Fachgruppensekretariat |
Setzen Sie außerdem die Prüfenden umgehend von Ihrer Erkrankung in Kenntnis, sodass ein neuer Prüftermin festgelegt werden kann.
Was passiert, wenn ich unentschuldigt nicht zur Prüfung erscheine?
Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht bestanden“ bewertet, wenn die zu prüfende Person zu einem Prüfungstermin ohne triftigen Grund nicht erscheint oder wenn sie nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
Kann ich die Abschlussarbeit im Zweitfach absolvieren?
Die Kriterien für das Absolvieren der Abschlussarbeit im zweiten wissenschaftlichen Hauptfach beim M.ed. im Künstlerischen Lehramt werden in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt (siehe § 25 Abs. 4 SPO Kunst).
Studien- und Prüfungsordnung Studiengänge Bildende Kunst, Künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst, Bühnen- und Kostümbild, IMG, KTTP:
Kann ich den Titel meiner Abschlussarbeit ändern?
Bei Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit geben Sie einen Titel der Abschlussarbeit ein. Sollte sich dieser im Nachgang noch ändern, muss dies dem Prüfungsamt unverzüglich mitgeteilt werden, damit dieses den richtigen Titel auf Ihrem Abschlusszeugnis ausweist.
Wo finde ich die Prüfungsergebnisse?
Bestandene und nicht bestandene Abschlussnoten für die Studiengänge Bildende Kunst, KTPP, Künstlerisches Lehramt (B.F.A. und M.Ed.) und IMG werden vom Fachgruppensekretariat Kunst in Ihr Transcript of Records eingetragen.
Die Abschlussnoten der Studiengänge Architektur, Bühnen und Kostümbild und der Fachgruppen Design und Restaurierung werden vom jeweiligen Fachgruppensekretariat protokolliert.
Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe?
Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Wiederholungsprüfungen sind zum nächstmöglichen Prüfungstermin nach Nichtbestehen der Prüfung abzulegen.
Wenn eine Prüfung auch beim zweiten Mal nicht bestanden wurde, kann in manchen Studiengängen eine zweite Wiederholungsprüfung angesetzt werden. Dazu muss die zu prüfende Person per E-Mail einen Antrag auf Härtefall beim zuständigen Prüfungsausschuss und dem Prüfungsamt stellen. In dieser E-Mail sind substantiiert der Grund / die Gründe dazulegen, der / die eine unbillige Härte darstellen. Andernfalls verlieren Sie den Prüfungsanspruch und werden exmatrikuliert. Näheres hierzu regelt die jeweilige Prüfungsordnung.
Wie kann ich Prüfungsleistungen anrechnen lassen?
Bitte füllen Sie den Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus und wenden Sie sich an die/den für Ihren Studiengang zuständige/n Prüfungsausschussvorsitzende*n.
Wie komme ich an mein Zeugnis?
Sobald alle Module sowie die Abschlussarbeit erfolgreich absolviert wurden und die Noten dem zuständigen Prüfungsamt bzw. Fachgruppensekretariat eingereicht worden sind, wird Ihr Zeugnis vom Prüfungsamt erstellt und in den Unterschriftenumlauf durch das Rektorat und durch den / die jeweilig zuständige/n Prüfungsausschussvorsitzende/n gebracht. Sobald das Zeugnis fertig unterschrieben ist, werden Sie von der Pforte der ABK kontaktiert. Dies bedeutet, dass die Erstellung Ihres Abschlusszeugnisses bis zu 6 Wochen dauern kann. Das Prüfungsamt hat auf die Bearbeitungszeit keinen Einfluss. Auch dann nicht, wenn Sie Ihr Zeugnis besonders dringend benötigen.
Kann die Regelstudienzeit verlängert werden?
Die Regelstudienzeit gibt die Semesterzahl an, in der das Studium abgeschlossen werden kann. Diese ist in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studienganges verankert.
Um besondere Härten beim Studieren unter Corona-Bedingungen abzufedern, hat der Gesetzgeber die individuelle Regelstudienzeit sowie die Fristen für den Prüfungsanspruch, im Falle der ABK für Vordiplome und Abschlussarbeiten, verlängert:
Verlängerung der individuellen Regelstudienzeiten aufgrund von Corona
Für alle im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/2022 immatrikulierten Studierenden gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende – und zwar für jedes dieser Semester um ein Semester verlängerte – individuelle Regelstudienzeit. Die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit ist gemäß § 29 Abs. 3a LHG und RegelstudienzeitverlängerungsVO geregelt.
Verlängerung des Prüfungsanspruchs für Vordiplome und Abschlussarbeiten aufgrund von Corona
Alle im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/2022 immatrikulierten Studierenden erhalten eine Verlängerung des Prüfungsanspruches – und zwar für jedes dieser Semester jeweils um ein Semester – insgesamt jedoch um höchstens drei Semester. Der jeweilige Prüfungsanspruch ist für jeden Studiengang gemäß den Prüfungsordnungen der ABK festgelegt. Die Verlängerung der individuellen Frist für den Prüfungsanspruch ist gemäß § 32 Abs. 5a LHG geregelt.
Fragen zum Schulpraxissemester (SPS)
Das Schulpraxissemester (SPS) ist verpflichtend für alle Studierenden des Masters M.Ed. Künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst. Es dient der Berufsvorbereitung und bietet im Rahmen des Studiums letztmalig die Möglichkeit zur praktischen Berufsorientierung. Weiterhin ermöglicht es Studierenden ein fundiertes Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes Schule unter professioneller Begleitung durch die Schulen und Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte.
Wann muss ich das Praxissemester absolvieren?
Das Schulpraxissemester (SPS) wird immer zum Wintersemester angetreten und dauert 12 Wochen (von September bis Dezember).
Gemäß idealtypischem Studienverlaufsplan wird das SPS bei Studienbeginn zum WiSe im 3. Semester, bei Beginn zum SoSe im 2. Semester absolviert.
Wann und wo muss ich mich zum SPS anmelden?
Die Anmeldung zum SPS erfolgt im Mai. Das Prüfungsamt der ABK Stuttgart stellt den Studierenden im April via ABK-E-Mail-Adresse sogenannte Codes bereit, die Sie für die Registrierung benötigen. Die Anmeldung für das SPS erfolgt dann eigenständig durch die Studierenden über die Online-Plattform des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg:
Ich habe das SPS absolviert – wie gehts weiter?
Sobald das SPS bestanden wurde, muss die jeweilige Schule den Studierenden eine Bestehensbescheinigung ausstellen. Diese ist durch die Studierenden beim Prüfungsamt (digital oder physisch) einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie bei lehrer-online-bw.de oder kontaktieren das Prüfungsamt der ABK Stuttgart.