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Die vorliegende Arbeit versteht Obdachlosigkeit nicht primär als soziale Randerscheinung, sondern als räumliche Fragestellung. Der Verlust von Wohnraum bedeutet weit mehr als den Verlust eines Daches über dem Kopf; er beschreibt den Verlust von Privatheit, Alltag, Orientierung und gesellschaftlicher Verortung. Architektur besitzt zwar nicht die Fähigkeit, soziale Probleme zu lösen, sie kann jedoch die räumlichen Voraussetzungen schaffen, unter denen soziale Stabilisierung überhaupt erst möglich wird. Genau an diesem Punkt setzt der Entwurf an.

Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass sich Wohnungslosigkeit in Stuttgart nicht ausschließlich aus einem Mangel an Hilfsangeboten ergibt, sondern vor allem aus einem Mangel an dauerhaft verfügbarem Wohnraum. Das bestehende Hilfesystem ist überwiegend linear organisiert: Notunterkünfte, Übergangswohnen und betreute Einrichtungen bilden aufeinanderfolgende Stufen, deren Ziel letztlich der Zugang zum regulären Wohnungsmarkt ist. Der eigene Wohnraum steht dabei am Ende eines oftmals langwierigen Hilfeprozesses. Der Entwurf hinterfragt diese Logik grundlegend und folgt stattdessen dem Prinzip Housing First, das Wohnen nicht als Ergebnis sozialer Integration, sondern als deren räumliche Voraussetzung versteht.
Diese Haltung wird konsequent in eine architektonische Strategie übersetzt. Anstelle eines singulären Gebäudes entsteht ein adaptives Bausystem, das ungenutzte Baulücken als Teil einer dezentralen Wohninfrastruktur begreift. Die Stadt wird dabei nicht erweitert, sondern innerhalb ihrer bestehenden Struktur ergänzt. Baulücken werden nicht als städtebauliche Defizite gelesen, sondern als räumliche Ressourcen, die das Potenzial besitzen, dauerhaft verfügbaren Wohnraum in unmittelbarer Nähe bestehender sozialer und urbaner Netzwerke bereitzustellen.

Das modulare Holzbausystem bildet hierfür die konstruktive Grundlage. Seine Standardisierung ermöglicht eine wirtschaftliche Vorfertigung und schafft die Voraussetzung für ein wiederholbares, auf unterschiedliche Standorte übertragbares Bausystem. Die notwendige Anpassungsfähigkeit erfolgt über eine variable Ausgleichsschicht, die zwischen standardisiertem Modul und individueller Geometrie der jeweiligen Baulücke vermittelt. Sie gleicht nicht nur unterschiedliche Grundstücksmaße aus, sondern übernimmt als räumliche Pufferzone Funktionen des Lärmschutzes, erweitert Wohn- und Gemeinschaftsbereiche und entwickelt die unvermeidbaren Restflächen zu nutzbaren Räumen weiter. Standardisierung und Anpassungsfähigkeit werden dadurch nicht als Widerspruch, sondern als komplementäre Prinzipien eines adaptiven Entwurfs verstanden.

Der Entwurf begreift Architektur damit als Teil sozialer Infrastruktur. Er entwickelt kein Gebäude für Obdachlosigkeit, sondern eine räumliche Typologie für den Übergang in ein selbstbestimmtes Leben. Wohnraum wird nicht als Endpunkt eines Hilfeprozesses verstanden, sondern als dessen Ausgangspunkt. Die architektonische Intervention besteht folglich nicht allein im Schließen einer Baulücke, sondern im Schließen einer strukturellen Lücke zwischen temporärer Versorgung und dauerhaftem Wohnen.

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