Exmatrikulation

  • Allgemeine Informationen

    Durch die Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft des Studierenden an der Hochschule.

    Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Auf Antrag kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden.

    Nach erfolgter Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung im HISinOnePortal erstellt, die Sie zeitnah herunterladen und ausdrucken sollten. Diese Bescheinigung über Studienzeiten und die Exmatrikulation benötigen Sie z.B. für die Rentenversicherung oder die Einschreibung an einer anderen Hochschule.

    Die Exmatrikulation wird bei Studierenden, die der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, durch die Akademie der zuständigen Krankenversicherung gemeldet.

    Die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag der Studierenden oder von Amts wegen.

    Exmatrikulation auf Antrag

    Der Antrag auf Exmatrikulation (pdf) kann jederzeit gestellt werden. Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters. Sie können sich auch während des Semesters mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren, wenn besondere Gründe vorliegen, wie z.B. Studienabschluss, Hochschulwechsel, Verlust des Prüfungsanspruchs u.a.

    Exmatrikulation von Amts wegen

    Ein Studierender wird von Amts wegen zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert, wenn

    • das Studium abgeschlossen wurde
    • die Zulassung durch Verlust des Prüfungsanspruchs für den eingeschriebenen Studiengang erloschen ist.
    • die geforderten Beiträge und Gebühren trotz Mahnung nicht gezahlt wurden.

    Ein Studierender kann von Amts wegen exmatrikuliert werden, wenn

    • eine Abschlussprüfung bis zum Ablauf des 20. (Fach-)Semester nicht abgelegt worden ist.
    • besondere Ausnahmefälle nach § 62 Abs. 3 oder § 60 Abs. 2 und 3 LHG vorliegen (z.B. bei einer Straftat).

    Eine „Exmatrikulation von Amts wegen“ kann nachträglich in eine Exmatrikulation auf Antrag umgewandelt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Studierendenbüro.

    Rechtsgrundlage

    • Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
    • Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG)

    Maßgeblich sind die jeweils gültigen Rechtsvorschriften.

  • Kontakt

    Studierendenbüro

    Rita Afani
    +49 (0)711 28440-107

    Isabelle Bässler
    +49 (0)711 28440-106

    Katrin Hamberger M.A.
    +49 (0)711 28440-115

    studieren(at)abk-stuttgart.de
    Campus Weißenhof:
    Neubau 2, Raum 0.05
    Mo, Di + Do 9–12 Uhr 
    Do 13.30–16 Uhr

Zum Seitenanfang