Praktikum

Praktika sind eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer akademischen Ausbildung, und stellen in manchen Studiengängen die Voraussetzung für die Aufnahme bzw. den Abschluss Ihres Studiums an der ABK Stuttgart dar.

Die Studiengänge, für die Vor- oder Pflichtpraktika erforderlich sind, werden in der Praktikumsverordnung (pdf) genannt.

Die Einschätzung, ob ein Praktikum dem Studienziel dienlich ist oder als Pflichtpraktikum anerkannt werden kann, erfolgt in der Regel durch die jeweiligen Fachgruppen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zu freiwilligen Praktika im In- oder Ausland, die auch während der Vorlesungszeit geleistet werden können, sofern sie für Ihr Studienziel förderlich sind und Ihre Abwesenheit vom jeweiligen Klassenvorsitz/Studiengangsleitung genehmigt wird. Für freiwillige Praktika von einer Dauer von mindestens 3 Monaten kann ein Urlaubssemester beantragt werden (siehe Beurlaubung). Für Pflichtpraktika wird in der Regel kein Urlaubssemester gewährt, da das Praktikum ansonsten nicht für Ihr Studium angerechnet werden kann.

Versicherungsschutz während eines Praktikums

Ob Sie während Ihres Praktikums im In- oder Ausland weiterhin krankenversichert sind erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Die gesetzliche Unfallversicherung gem. § 2 (1) Nr. 8c SGB VII greift während eines (Auslands-) Praktikums nicht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf den regulären Vorlesungs- und Werkstatt-/Atelierbetrieb an der ABK sowie auf die Teilnahme an offiziellen, von der Hochschulleitung genehmigten Hochschulveranstaltungen, wenn diese im Rahmen des Bildungsauftrages der Hochschule stattfinden (also z. B. genehmigte Exkursionen im Rahmen einer Lehrveranstaltung). Bei der Teilnahme an Praktika, Abschluss- oder Projektarbeiten sind diese Voraussetzungen in aller Regel nicht erfüllt, auch wenn es sich um Pflichtleistungen handelt.

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