Rückmeldung
Bitte beachten Sie dass die Hochschule das Verfahren der Rückmeldung ab dem Sommersemester 2021 umgestellt hat. Zukünftig müssen der Semesterbeitrag sowie etwaige Studiengebühren per Überweisung gezahlt werden. Die Rückmeldung per Lastschrifteinzug ist nicht mehr möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dieser Seite.
Nach der Immatrikulation müssen Studierende sich für jedes weitere Semester fristgerecht rückmelden.
Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der Rückmeldefristen, gilt das Studium als beendet und es erfolgt die Exmatrikulation kraft Gesetzes als unmittelbare Rechtsfolge.
Die Rückmeldung muss jedes Semester in den angegebenen Zeiträumen stattfinden:
20.06.–15.07. jeden Jahres zum Wintersemester
07.01.–31.01. jeden Jahres zum SommersemesterFolgende Nachfristen werden gewährt:
zum Sommersemester: 01.02.–15.02.
zum Wintersemester: 16.07.–31.07.Wurde bis zum Ende der regulären Frist keine Rückmeldung durchgeführt, erfolgt einmalig eine Mahnung mit Hinweis auf die Nachfrist und die angefallene Säumnisgebühr in Höhe von 25 Euro.
Innerhalb der Nachfrist kann die Rückmeldung noch durchgeführt werden. Nach Ablauf der Nachfrist werden nicht rückgemeldete Studierende von Amts wegen exmatrikuliert.
Kontakt
Studierendenbüro
Rita Afani
+49 (0)711 28440-107
Katrin Hamberger M.A.
+49 (0)711 28440-115
studieren(at)abk-stuttgart.de
Campus Weißenhof: Neubau 2, Raum 0.05
Mo, Di + Do 9–12 Uhr
Do 13.30–16 Uhr
Ablauf der Rückmeldung
Im HISinOne-Portal, das Sie unter campus.abk-stuttgart.de erreichen, finden Sie im Rückmeldezeitraum unter Mein Studium > Studienservice Bescheinigung einen individuellen Vordruck mit Überweisungsdaten.
Bitte überweisen Sie rechtzeitig den fälligen Betrag gemäß diesen Daten. Sobald Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist, werden Sie automatisch rückgemeldet.
Bitte beachten Sie dass zur Wahrung der Fristen stets der Geldeingang entscheiden ist.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Studierendenbüro der ABK Stuttgart zur Verfügung.
Rückmeldung am Ende des Studiums
Sie können sich ins nächste Semester rückmelden, solange Ihr Prüfungsergebnis noch nicht im Studierendenbüro verbucht ist. Sobald das Ergebnis eingetragen ist, werden Sie automatisch zum nächstmöglichen Semesterende exmatrikuliert.
Rückmeldung möglich, aber nicht erforderlich
Sobald Sie die letzte Prüfungsleistung (letzte Teilprüfung bzw. die Abschlussarbeit) angemeldet haben, besteht die Möglichkeit, sich per Antrag zum Semesterende zu exmatrikulieren. In diesem Fall ist keine Rückmeldung mehr erforderlich. Für das Ablegen der letzten angemeldeten Prüfungsleistung müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein, weil die angemeldeten Prüfungen unabhängig von Ihrer Immatrikulation durchgeführt werden. Das schließt eine eventuelle Prüfungswiederholung ein.
Bitte bedenken Sie vor einer Exmatrikulation, dass Sie mit der Exmatrikulation Ihren Studierendenstatus verlieren und dies weitere, ggf. negative Auswirkungen hat, z. B.:
- Einrichtungen der Akademie (z. B. Computerpools, Werkstätten, etc.) dürfen nur von eingeschriebenen Studierenden genutzt werden.
- Studentische Krankenversicherung
- VVS-StudiTicket
- Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studierende
- Kindergeld
Das Antragsformular und weitere Informationen zur Exmatrikulation finden unter Exmatrikulation.
Rückmeldung nicht erwünscht
Wenn Sie sich nicht mehr rückmelden möchten, empfehlen wir, dass Sie sich per Antrag regulär exmatrikulieren, damit Sie Ihre Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung sofort herunterladen können. Wenn Sie nur den Semesterbeitrag (und ggf. die Studiengebühr) nicht bezahlen, bekommen Sie bis Semesterende alle Zahlungserinnerungen und werden dann zum Semesterende von Amts wegen exmatrikuliert.