Prüfungsamt
Kontakt
Prüfungsamt
Anisca Jones
+49 (0)711 28440-128
pruefungsamt(at)abk-stuttgart.de
Campus Weißenhof: Neubau 2, Raum 0.04
Mo, Di, Do 9–12 Uhr
Do 13.30–16 Uhr
Das Prüfungsamt unterstützt die Prüfungsausschüsse und ist damit zuständig für alle Fragen rund um die Prüfungsverwaltung der Studiengänge der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart.
Bitte besuchen Sie uns während der festen Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen Termin zur individuellen Beratung.
Unsere Zuständigkeiten sind:
- Erfassung von Prüfungsanmeldungen und Prüfungsleistungen
- Zeugnisse, Urkunden, Transcripts of Records
- Gleichwertigkeitsbescheinigungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Anerkennung ausländischer Schul- und Hochschulabschlüsse
- Bescheinigungen für Stipendiengeberinnen und -geber, Bafög-Amt u. ä.
- Studienrelevante Satzungen, Prüfungsordnungen
Anträge, Vordrucke und weitere Dokumente finden Sie im Herunterladen unter Studium und Lehre > Studien- und Prüfungsangelegenheiten.
Aktuelle Fristen und Termine
Die vom Prüfungsamt zentral verwalteten Prüfungen im Wintersemester 2023/24 müssen in der Zeit vom 08.11.2023 bis zum 22.11.2023 angemeldet werden. Die Anmeldung ist im Prüfungsamt über das Prüfungsanmeldeformular (pdf) fristgerecht einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die Abschlussprüfungen teilweise im vorangegangenen Semester angemeldet werden müssen.
Die Fristen zur Anmeldung von dezentral verwalteten Prüfungen und zur Anmeldung von Abschlussprüfungen werden durch die Fachgruppensekretariate bekanntgegeben.
Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit und des Prüfungsanspruches aufgrund von Corona
Um besondere Härten beim Studieren unter Corona-Bedingungen abzufedern, hat der Gesetzgeber die individuelle Regelstudienzeit sowie die Fristen für den Prüfungsanspruch, im Falle der ABK für Vordiplome und Abschlussarbeiten, verlängert.
Verlängerung der Regelstudienzeit
Für alle im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/2022 immatrikulierten Studierenden gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende – und zwar für jedes dieser Semester um ein Semester verlängerte – individuelle Regelstudienzeit. Die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit ist gemäß § 29 Abs. 3a LHG und RegelstudienzeitverlängerungsVO geregelt.
Verlängerung des Prüfungsanspruchs für Vordiplome und Abschlussarbeiten
Alle im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/2022 immatrikulierten Studierenden erhalten eine Verlängerung des Prüfungsanspruches – und zwar für jedes dieser Semester jeweils um ein Semester – insgesamt jedoch um höchstens drei Semester. Der jeweilige Prüfungsanspruch ist für jeden Studiengang gemäß den Prüfungsordnungen der ABK festgelegt. Die Verlängerung der individuellen Frist für den Prüfungsanspruch ist gemäß § 32 Abs. 5a LHG geregelt.
Häufig gestellte Fragen an das Prüfungsamt
Grundsätzlich gilt: Bei jeglichen Fragen zur Prüfungsorganisation kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt bzw. die Fachgruppensekretariate.
1. Wo finde ich meine Prüfungsordnung?
Die wichtigste Grundlage für Ihr Studium ist die für Ihren Studiengang einschlägige Prüfungsordnung. Diese finden Sie online im Herunterladen unter Studium und Lehre > Studiengänge.
Generell gilt für Sie die zum Beginn Ihres Studiums gültige Prüfungsordnung bzw. fachspezifische Anlage Ihres Studienganges.
2. Wie kann ich mich zu einer Modulprüfung anmelden?
Zum Abschluss eines jeden Moduls findet im Regelfall eine Modulprüfung statt.
Die Anmeldung zu einer Modulprüfung erfolgt in den Studiengängen Bildende Kunst (Diplom) und Künstlerisches Lehramt (Bachelor) per Formular zur Prüfungsanmeldung (pdf). Diese verbindliche Prüfungsanmeldung bzw. -abmeldung ist im Prüfungsamt der ABK Stuttgart fristgerecht einzureichen. Eine nachträgliche Prüfungsanmeldung oder -abmeldung ist nicht zulässig.
Der Anmeldezeitraum wird rechtzeitig auf der Homepage der Hochschule bekannt gegeben.
In allen anderen Studiengängen erfolgt die Anmeldung zu Prüfungen innerhalb der Fachgruppe. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihr jeweiliges Fachgruppensekretariat.
3. Wo finde ich die Formulare zur Anmeldung für Modulprüfungen?
Die Formulare zur Anmeldung von Modulprüfungen können Sie sich im Herunterladen unter Studium und Lehre > Studiengänge herunterladen und ausdrucken.
4. Kann ich von einer Prüfung, für die ich mich angemeldet habe, zurücktreten?
Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht bestanden“ bewertet, wenn die zu prüfende Person zu einem Prüfungstermin ohne triftigen Grund nicht erscheint oder wenn sie nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
Der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung ist in den zentral verwalteten Studiengängen bis zu 7 Tage vor dem festgesetzten Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich.
Für Informationen zum Rücktritt von Prüfungen bei dezentral verwalteten Studiengängen wenden Sie sich bitte an das zuständige Fachgruppensekretariat.
5. Was muss ich tun, wenn ich am Tage der Prüfung krank geworden bin und die Prüfung nicht antreten kann?
Suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf, der die Erkrankung bestätigt. Krankmeldung und ärztliche Bescheinigung müssen unverzüglich eingereicht werden:
- bei zentraler Prüfungsanmeldung: im Prüfungsamt
- bei dezentraler Prüfungsanmeldung: beim zuständigen Fachgruppensekretariat
Setzen Sie außerdem die Prüfenden umgehend von Ihrer Erkrankung in Kenntnis.
6. Was mache ich, wenn ich während der Abschlussarbeit erkranke?
Reichen Sie beim Prüfungsamt ein ärztliches Attest zusammen mit einem formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit ein.
7. Wie kann ich mir Prüfungsleistungen anrechnen lassen?
Bitte füllen Sie den Antrag auf Anerkennung von Leistungen (pdf) aus und wenden Sie sich an die/den für Ihren Studiengang zuständige/n Prüfungsausschussvorsitzende/n.
8. Kann ich während einer Beurlaubung Prüfungsleistungen erbringen?
Während einer Beurlaubung können grundsätzlich keine Prüfungsleistungen erbracht werden. In Ausnahmefällen kann die Erbringung von Prüfungsleistungen während der Beurlaubung auf Antrag vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt werden (z. B. für die Anrechnung eines Pflichtpraktikums während eines Beurlaubungszeitraums).
9. Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe?
Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Wiederholungstermine werden spätestens im Folgesemester angeboten. In manchen Studiengängen kann auf Antrag der zu prüfenden Person der Prüfungsausschuss eine zweite Wiederholungsprüfung ansetzen. Näheres hierzu regelt die jeweilige Prüfungsordnung.
Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.
10. Notenübersicht /Transcript of Records
Sie können sich jederzeit eine aktuelle Notenübersicht erstellen lassen. Bitte beachten Sie, dass nur bereits erfasste Noten ausgewiesen werden. Studierende der Studiengänge der Fachgruppe Kunst wenden sich zur Erstellung an das Prüfungsamt. Studierende aller anderen Studiengänge wenden sich an das für ihren Studiengang zuständige Fachgruppensekretariat.