Stipendien für internationale Studierende

  • Förderungszweck

    Auf ein Stipendium können sich begabte zugelassene Studierende bewerben, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäische Wirtschaftsraum besitzen (internationale Studierende nach dem Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG)) und nach §§ 3 bis 7 LHGebG gebührenpflichtig sind. Es werden bis zu zwei Stipendien vergeben.

    Voraussetzungen

    Die wesentlichen Voraussetzungen für die Förderung ergeben sich aus der Satzung über die Vergabe von Stipendien der ABK Stuttgart und dem Landeshochschulgebührengesetz.

    Für die Förderung werden insbesondere vorausgesetzt:

    • keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (internationale Studierende nach dem LHGebG),
    • die Zulassung zu einem Studiengang an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart,
    • besondere Begabung und Leistung

    Bei der Bewertung von Begabung und Leistung können neben der besonderen künstlerischen Eignung, die zum Studium an der Hochschule berechtigt, Studien- und Prüfungsleistungen, künstlerische bzw. wissenschaftliche Leistungen, Erfahrungen und Kenntnisse, die die Bewerberin/der Bewerber in oder außerhalb einer Hochschule erbracht oder erworben hat, mit berücksichtigt werden. Der bisherige persönlichen Werdegang soll wie gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere soziale, familiäre, persönliche oder ökonomische Umstände Berücksichtigung finden.

    In besonderem Maße sollen Studierende berücksichtigt werden, die die Staatsangehörigkeit eines Unterzeichnerstaates des Partnerschaftsabkommens der Europäischen Union 2000/483/EG vom 23. Juni 2000 mit Staaten aus dem afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum oder eines Staates, der nach der Feststellung der Vereinten Nationen zu den am geringsten entwickelten Ländern gehört.

    Umfang und Dauer des Stipendiums

    Die Förderung besteht im Erlass der Verpflichtung zur Zahlung einer Gebühr in Höhe von 1.500 Euro je Semester. Die Förderung wird für die Dauer eines Studienabschnitts ausgesprochen.

    Bewerbung

    Weitere Informationen zu den Gebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

    Alle Unterlagen zu Stipendien finden Sie im Herunterladen.

  • Kontakt

    Büro des Rektorats

    Dorit Ullrich
    +49 (0)711 28440-101
    rektorat(at)abk-stuttgart.de
    Campus Weißenhof: Neubau 2, Raum 2.33

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