Landesgraduiertenförderung

  • Förderungszweck

    Die Landesgraduiertenförderung dient der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses. Nach Maßgabe des Landesgraduiertenförderungsgesetzes (LGFG) und der im Staatshaushaltsplan für diesen Zweck bereitgestellten Mittel werden Stipendien an hochqualifizierte künstlerische und wissenschaftliche Nachwuchskräfte gewährt.

    Voraussetzungen

    Hochqualifizierte künstlerische und wissenschaftliche Nachwuchskräfte können zur Erarbeitung künstlerischer Entwicklungsvorhaben sowie zur Vorbereitung auf die Promotion Stipendien erhalten.

    Förderung künstlerischer Entwicklungsvorhaben:

    • ein abgeschlossenes Studium an einer Kunsthochschule
    • eine herausragende Qualifikation
    • ein Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt
    • die Zulassung des Arbeitsvorhabens durch die Kunsthochschule
    • die künstlerische Betreuung durch die Kunsthochschule

    Förderung von Promotionen:

    • ein abgeschlossenes Hochschulstudium
    • eine herausragende Qualifikation
    • ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
    • die Annahme als Doktorand an einer baden-württembergischen Hochschule
    • die wissenschaftliche Betreuung durch die Hochschule

    Bei der Feststellung der Qualifikation können neben Studien- und Prüfungsleistungen künstlerische bzw. wissenschaftliche Leistungen, Erfahrungen und Kenntnisse, die die Bewerberin/der Bewerber in oder außerhalb einer Hochschule erbracht oder erworben hat, mit berücksichtigt werden.

    Umfang des Stipendiums und Förderungsdauer

    Die aktuellen Konditionen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt und Antragsformular unter dem Punkt Bewerbung.

    Betreuung des Vorhabens

    Jede Antragstellerin oder jeder Antragsteller muss im Vorfeld eine Betreuerin oder einen Betreuer für das Projekt finden. Betreuende können eine Professorin oder ein Professor der Hochschule sein. Die Betreuerin oder der Betreuer erstellt ein Gutachten, das mit dem Antrag auf Förderung einzureichen ist. Diese Gutachten sind eine wesentliche Grundlage bei der Entscheidung über die Vergabe der Stipendien.

    Bewerbung

    Weitere Informationen zur Graduiertenförderung des Landes finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

    Alle Unterlagen zu Stipendien finden Sie im Herunterladen.

  • KONTAKT

    Büro des Rektorats

    Dorit Ullrich
    +49 (0)711 28440-101
    rektorat(at)abk-stuttgart.de
    Campus Weißenhof: Neubau 2, Raum 2.33

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