Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart (ABK Stuttgart) ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt der ABK Stuttgart, der unter dem Einstiegslink www.abk-stuttgart.de aufrufbar ist. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstelldatum:
22.06.2020 (abk-stuttgart.de)

Letzte Überprüfung:
14.05.2020 (abk-stuttgart.de)

Methodik der Prüfung: BITV-Selbstbewertung

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen (www.abk-stuttgart.de)

Für Konformität nach Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) muss jeder Prüfschritt mindestens „eher erfüllt“ sein.

Bewertung nach BITV/WCAG: Von den 60 Prüfschritten sind auf den sieben Testseiten der Webseite im Schnitt 25 Prüfschritte erfüllt oder eher erfüllt. Durchschnittlich 22 Prüfschritte waren nicht anwendbar.

Das überprüfte Internetangebot ist nach BITV-/WCAG-Test nicht konform, der überwiegende Anteil der Anforderungen wird aber erfüllt.

Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten/Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte (www.abk-stuttgart.de)

Es besteht vor allem in folgenden Teilbereichen Optimierungsbedarf:

  • Tastaturbedienbarkeit (Navigation, Toggler, sichtbarer Fokus)
  • Bedienbarkeit von eingeblendeten Elementen (Aufklappmenü)
  • Aussagekräftige Linktexte/Alternativtexte

Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung (nach § 10 Absatz 2 L-BGG) konnte Obengenanntes noch nicht umgesetzt werden.

Rückmeldung und Kontaktgaben

Die ABK Stuttgart arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Webseite auf Barrieren stoßen oder weitere Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich an den Bereich der Hochschulkommunikation der ABK Stuttgart wenden.

Kristina Pauli M.A.
kristina.pauli(at)abk-stuttgart.de
T +49 711 28440-152

Durchsetzungsverfahren

Falls die ABK Stuttgart nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die/den kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in §14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
T +49 711 279-3358

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
T +49 711 279-3360

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
T +49 711 279-3366
Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragte(n) der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerecht nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Zum Seitenanfang